EU AI-Act, was nun? Wir helfen Ihnen weiter.
- SALONENpostproduktion
- 3. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Bild-Retusche mit oder ohne KI?
Liebe Leserinnen, liebe Leser
Seit gestern, 2. August 2026 hat sich im Bereich Bild, aber auch Video und Text einiges verändert. Der in aller Munde liegende EU AI Act tritt in Kraft – und mit ihm die bindende Kennzeichnungspflicht für mit KI produzierte Bilder. Ich stehe dem sehr positiv gegenüber, da ich Transparenz wichtig finde (über die konkrete Anwendung und die Richtlinien lässt sich natürlich streiten).
Ich habe in diesem Zusammenhang einen LinkedIn-Post mit einem nicht ganz ernst gemeinten, aber kreativen Ansatz zur Kennzeichnung verfasst.
In der Schweiz gilt diese Kennzeichnungspflicht momentan (noch) nicht. Sollten Sie Ihre Bilder allerdings für Kampagnen im EU-Raum nutzen wollen – wozu auch bezahlte Social-Media-Anzeigen zählen – wird es schnell heikel.
🤔 Was passiert nun? KI-generierte Bilder, die einer realen Abbildung sehr nahekommen (Personen, Landschaften, Objekte, Architektur etc.), müssen gut sichtbar gekennzeichnet werden. Wenn diese zu grossen Anteilen von einer KI generiert wurden, gilt das Label «AI generated». Dieses muss direkt auf dem Bild angebracht werden, damit es auch nach einem Download sichtbar bleibt.
📸 Nun müssen aber auch fotografierte Bilder, die in Photoshop bearbeitet werden, unter Umständen gekennzeichnet werden – nämlich dann, wenn beliebte Werkzeuge wie «Generative Fill» oder ähnliche KI-gestützte Methoden für die Retusche zum Einsatz kommen. In diesem Fall verlangt die Verordnung das Label «AI modified».
💡 Die gute Nachricht: Selbstverständlich möchte nicht jeder ein solches Label auf seinem Kampagnenmotiv haben.
Als Anbieter mit über 30 Jahren Erfahrung liefere ich Ihnen auf Wunsch Bilder, die Sie garantiert niemals kennzeichnen müssen. Ich habe den Grossteil meines Berufslebens ohne KI-Werkzeuge gearbeitet und biete diese präzise Handarbeit nach wie vor im absoluten High-End-Segment an.
Sollte bei Ihnen ein Projekt anstehen, berate ich Sie gerne über die optimalen Möglichkeiten der Umsetzung. Und falls sich bei Ihnen Unsicherheiten bezüglich des EU AI Acts und der Kennzeichnungspflicht eingeschlichen haben, helfe ich Ihnen ebenso gerne weiter.
Herzlich,
Patrick Salonen
Aktuelle Informationen über unsere neusten Arbeiten und andere Neuigkeiten finden Sie auf unserer Website www.patricksalonen.ch oder auf den Social Media-Plattformen Instagram und Linkedin.
Patrick Salonen Bildbearbeitung GmbH, Marquard-Wocherstrasse 31, 3600 Thun +41 79 415 0864






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